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Vertiefungen
Peter Kruse, Spezialist zum Thema "Veränderungen in Organisationen", weist auf die Bedeutung der Kenntnis und Nutzung der formellen und informellen Regeln zur Diagnose von Rahmenbedingungen und zur Durchführung von Veränderungen hin.
Heinrich Dreesen gibt in einem Fragenkatalog
Anregungen für Berater, die helfen, die Wirkungen von Regelsystemen zu erkennen.
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In jeder Organisation gibt es Regeln, die das Zusammenleben betreffen.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von
formellen und informellen Regeln.
Formelle Regeln
Formelle Ziele und Regeln sind festgeschrieben und veröffentlicht. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen und Richtlinien sind solche Regelwerke. Schulspezifische Regeln werden im Konsens vereinbart, durch die schulischen Gremien beschlossen oder von der Leitung gesetzt.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer müssen diese Regeln kennen, um adäquat - und das heißt auch rechtssicher - handeln zu können.
Regeln kennen,
- um zu vermeiden, mit Gesetzen in Konflikt zu geraten:
- bei strafrechtlich relevanten Vorfällen
Beispiele: Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- bei disziplinarrechtlich oder schulrechtlich relevanten Vorfällen
Beispiel: ein Schüler wird von einem Lehrer geschlagen
Regeln kennen,
- um bestehende Ziele und Regelsysteme zu nutzen:
- Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer zeigen Schülerinnen und Schülern die Grenzen ihres Handelns auf und beziehen die allgemein vereinbarten Konsequenzen ein, z.B. bei Schulversäumnis oder -verweigerung oder antisozialem Verhalten.
- Sie arbeiten ein Konzept der schulischen Beratungstätigkeiten auf der Basis der allgemeinen pädagogischen Ziele ihrer Schule aus.
- Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer nutzen die Möglichkeiten innerhalb der gegebenen Grenzen, um angemessene Verhaltensweisen zu unterstützen.
Regeln kennen,
- um Verletzungen der Regeln zu erkennen und darauf hinweisen zu können:
- In der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern wird deutlich, dass die gemeinsam erstellten Ziele und Regeln von den Schülerinnen und Schülern nicht respektiert werden und die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer machen darauf aufmerksam.
- In der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern wird deutlich, dass Lehrerinnen und Lehrer sich nicht an gemeinsam aufgestellte Ziele und Regeln halten und die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer weisen darauf hin.
Beispiel: Nehmen Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufsichtspflicht nicht wahr, so dass es auf Seiten der Schülerinnen und Schüler zu vermehrtem antisozialem Verhalten kommt, kann dies ein schulischer Beratungsanlass sein.
Regeln kennen,
- um Schwachstellen zu erkennen und um Klärungen oder Änderungen anzuregen:
Im Verlaufe von Beratungsprozessen wird deutlich, dass die bestehenden Regeln nicht ausreichen oder nicht klar genug formuliert sind,
Beispiele:
Es gibt keine eindeutigen Regeln in Bezug auf Rauchen auf dem Schulgelände, so dass Schülerinnen und Schüler diese Freiräume ausloten und nutzen.
Die Schulkonferenz hat einen Höchstbetrag für Klassenfahrten beschlossen, die Klassenpflegschaften vereinbaren Fahrten, die weitaus höhere Kosten verursachen.
Informelle Ziele und Regeln
Nicht minder bedeutsam sind die informellen Ziele und Regeln.
Sie sind vielfach:
- von individuellen Interessen gesteuert,
- nicht niedergeschrieben und
- beruhen nicht auf einem gemeinsam abgestimmten Beschluss,
- laufen den formellen Zielen möglicherweise entgegen.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer müssen auch diese Regeln kennen, wenn sie in ihrem System handeln. Besonders wichtig wird diese Kenntnis, wenn die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer Veränderungen herbeiführen wollen.
Beispiel:
Ein Kollegium beschließt, schärfer gegen rauchende Schüler vorzugehen. Es wird verabredet, die Aufsichten zu verstärken und Schüler, die erwischt werden, beim Klassenlehrer zu melden, so dass dieser im Wiederholungsfalle eine Klassenkonferenz einberuft.
aber:
- In der Praxis stellt sich heraus, dass viel weniger über rauchende Schüler geklagt wird und kaum Meldungen an Klassenlehrer zu gelangen scheinen.
- Erst durch die verschärfte Klage einiger Kollegen und einiger Anwohner wird deutlich, dass das Problem keineswegs abgenommen hat.
- Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass nicht mehr Lehrer als vorher Aufsicht führen, dass nicht alle Lehrer Vorfälle an die Klassenlehrer weiterleiten, dass nicht alle Klassenleiter die Fälle konsequent verfolgen.
Fazit:
Es existiert bei vielen offensichtlich die heimliche Regel: Was ich nicht sehe, muss ich nicht melden und was ich nicht verfolge, macht mir keine zusätzliche Arbeit.
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