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Kontaktaufnahme zu außerschulischen Einrichtungen |
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Kontaktaufnahme zu außerschulischen Einrichtungen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten Häufig wird entweder von Seiten der Eltern oder der Kolleginnen und Kollegen der Auftrag an die Beratungslehrerin herangetragen, eine schnelle Lösung für ein bestehendes Problem von Verhaltensauffälligkeit oder Lernstörungen zu finden. Eine erste Kontaktaufnahme zu den betroffenen Personen, den Eltern / Erziehungsberechtigten, Schülerinnen oder Schülern, kann den Betroffenen zeigen, dass gemeinsam mit ihnen eine Lösung angestrebt wird. Es ist jedoch häufig so, dass der Kontakt mit der Beratungskraft an der Schule keine nachhaltige Lösung gewährleisten kann und ein außerschulischer Kontakt hergestellt werden muss.
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Empfehlung: Nehmen Sie als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer zu verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe Kontakt auf, um die Schwerpunkte und Stärken der einzelnen Einrichtungen kennenzulernen. Die Regionale Schulberatungsstelle / der Schulpsychologische Dienst ist in diesem angesprochenen Problemkreis bestimmt ein bedeutsamer Ansprechpartner, aber nicht der einzige. Die möglichen Kontakte hängen von den jeweiligen lokalen Gegebenheiten ab. Gespräche mit den vor Ort tätigen freien Trägern geben darüber Aufschluss. |
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