Säulen der Beratung |
||||
|
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer beraten im Kontext der Schule und sind selbst Teil des Systems Schule. Die jeweils schulspezifischen Bedingungen bilden den Rahmen für Beratung, den die Berater bei allen Aktivitäten im Blick behalten müssen. Rahmenbedingungen einer Schule sind beispielsweise:
Die Kontextorientierung bietet gleichermaßen Chancen und Hindernisse Je nach Beratungsanlass mag es ein Vorteil oder Nachteil sein, selbst Mitglied eines Systems zu sein. Der bewusste Umgang mit Distanz und Nähe ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal von Beratung und hilft die Situation im Beratungsgespräch zu verstehen und die Ressourcen zu nutzen, die das System bietet. Die unmittelbare Nähe kann allerdings auch zur Betriebsblindheit führen, Distanz hingegen zu wenig präzisen Beratungsempfehlungen . Dass der "Prophet im eigenen Land" nichts gilt, ist eine oft leidvolle Erfahrung von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern. Akzeptanz als Beratungslehrer ist nicht nur über Sachaspekte zu finden, sondern viel eher durch Interaktion. |
||||
| Ergebnisse einer Studie zu Beeinträchtigungen der Beratung |
Die Zeitressourcen der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sind knapp. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer werden mit nur geringen Stundendeputaten für die Beratungstätigkeit freigestellt. Beispielsweise stehen einer Beratungslehrerin an einer Schule mit 750 Schülerinnen und Schülern und ca. 50 Kolleginnen und Kollegen ca. 3 Std. zur Verfügung. |
|||
| Lesehinweis: Schön, B. (1989). Therapie statt Erziehung? Frankfurt/M. |
n der Vergangenheit haben Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer viel Zeit mit therapieähnlichen Bemühungen verbracht. Denn z.B. unter Lehrerinnen und Lehrern ist die Erwartung verbreitet, dass mit Therapie zu erreichen wäre, was mit erzieherischen Mitteln nicht erreicht werden kann. Berater in der Schule müssen aber darauf hinweisen, dass Schule als Bildungs- und Erziehungsinstitution keinen therapeutischen Auftrag hat und die schulischen Berater zudem nicht als Therapeuten qualifiziert sind. Selbst wenn Lehrer eine therapeutische Zusatzausbildung haben, dürfte es an Zeit mangeln Therapie durchzuführen. Schule hat keinen therapeutischen Auftrag und Lehrer sind keine Therapeuten. Die Grenzen zwischen Erziehung, Beratung und Therapie müssen erkannt und jederzeit gewahrt bleiben, weil die Schule keine Legitimation für Therapie hat. |
|||
| Surftipps: "Psychologische Schulen" |
Zur fundierten Arbeit des Beratungslehrers gehören:
|
|||
|
Beratung mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe erfordert:
Der systemisch-lösungsorientierte Beratungsansatz hat das alte Ziel der sozialen Hilfe "Hilfe zur Selbsthilfe" erneut ins Bewusstsein gehoben und ausführlich begründet. |
||||
Diese Aspekte werden im systemisch-lösungsorientierten Ansatz deutlich. |
||||
![]() Methodensammlung |
Teilnahme an Entwicklungsprozessen Kolleginnen und Kollegen erwarten häufig von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern nur die Beratung auffälliger Schülerinnen und Schüler. Die im Erlass definierten Aufgaben der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer stellen dagegen die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer in den Mittelpunkt und betonen schulische Entwicklungsaufgaben im Kontext der Beratung. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer arbeiten häufig in Gruppen, gelegentlich in Einzelberatung. Gruppenaktivitäten sollten aus Zeit- und Kompetenzgründen häufiger vorkommen als die Beratung einzelner Ratsuchender. |
|||