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Erläuterungen |
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Ein schulspezifisches Beratungskonzept bildet ein Qualitätsmerkmal der jeweiligen Schule, wenn es gelingt,
- dieses Beratungskonzept so in das eigene Schulprogramm zu integrieren, dass die schulform- und standortbezogenen Schwerpunkte und Notwendigkeiten sichtbar werden,
- die vorhandenen Beratungsressourcen in der Schule und im regionalen Umfeld (externe Berater) gründlich zu analysieren und an die eigenen schulischen Bedürfnisse anzupassen,
- alle am Schulleben beteiligten Personengruppen (Kollegium, Eltern, Schülerinnen und Schüler) in die Diskussion und Erarbeitung des Konzeptes einzubinden,
- den Prozess der Konzeptentwicklung zur Teambildung und zur Förderung der Kooperationsfähigkeit im Kollegium (Sich-Beraten) zu nutzen.
Ein schulspezifisches Beratungskonzept hat dabei die formalen und organisatorischen Gegebenheiten des Schulsystems und das Selbstverständnis sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten der internen und externen Beratungsträger zu berücksichtigen
Im einzelnen könnten folgende Gesichtspunkte in Frage kommen:
- Gesetze, Erlasse, Verordnungen, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG), die Allgemeine Dienstordnung (ADO), der Erlass über die Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule von 1997 u.ä.,
- Rahmenkonzepte, wie z.B. das Fachgutachten im Auftrage des Kultusministers in Nordrhein-Westfalen über die Beratung in der Schule und im Schulsystem von 1995,
- landesweite Fortbildungskonzepte für Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer und / oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie gegebenenfalls regionale Fortbildungskonzepte für Beratungsträger,
- Rahmenvereinbarungen von Interessenvertretungen, z.B. Landesverbänden der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sowie der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
- örtliche Versorgung mit Schul-, Erziehungs-, Drogenberatungsstellen,
- Versorgung mit spezialisierten Beraterinnen und Beratern im Kollegium (Lehrer/-innen für Gesundheitserziehung, SV-Lehrer/-innen, Sozialpädagogische Fachkräfte, Beratungslehrer/-innen) sowie tatsächliche Qualifizierung aller Kolleginnen und Kollegen für die alltägliche Beratungsarbeit,
- bereits bestehende Schulberatungsnetze von internen und externen Beraterinnen und Beratern,
- Beratungsbrennpunkte in der Schule bzw. im Schulbezirk,
- expliziter Beratungsbedarf von Eltern, Schülern, Institutionen, Betrieben u.ä.
Geht die Initiative zur Entwicklung eines schuleigenen Beratungskonzeptes von der Schule selbst aus, kann erwartet werden, dass das Kollegium diesen Prozess auch mehrheitlich trägt. Dabei ist es von Vorteil, wenn bestimmte Kolleginnen und Kollegen für klar definierte Aufgaben verantwortlich zeichnen.
Sind Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer vorhanden, bietet sich hier für sie ein erfolgversprechendes Betätigungsfeld:
- Beratungsmöglichkeiten, die es zu ordnen und zu strukturieren gilt, und
- Möglichkeiten durch konzeptionelle Vorarbeiten, z.B. einen Entwurf für ein Schulberatungsprogramm, sowie als Prozessbegleiter ihre Rolle zu verdeutlichen und ihre Akzeptanz zu stärken.
Bei der Konzepterarbeitung handelt es sich um einen dynamischen Schulentwicklungsprozess, der hohe Anforderungen an die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit des Kollegiums stellt und die Beratungskultur der Schule widerspiegelt. Diese Fähigkeiten zu entwickeln, erfordert Zeit und die Bereitschaft des Kollegiums, verstärkt zusammenzuarbeiten und Lehren und Erziehen als eine Form des Sich-Beratens zu begreifen. Eine Beratungskultur muss wachsen. Beschlossene Konzepte können immer nur Zwischenergebnisse sein.
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